Urlaubskasse bereits vor Reisebeginn gehörig belastet
Flughafen - 06.08.2019Einem französischen Staatsangehörigen verging
am gestrigen Montag die Vorfreude auf seinen Urlaub. Der 35-Jährige
wurde durch Beamte der Bundespolizei am
Flughafen Saarbrücken vor
seiner Ausreise in die Türkei kontrolliert. Eine fahndungsmäßige
Überprüfung ergab, dass der Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur
Verbüßung einer 55-tägigen Haftstrafe gesucht wurde. Da er
ersatzweise den gerichtlich festgesetzten Betrag von 2.823 EUR
zahlte, entging er der bevorstehenden Haft. So konnte er doch noch
seine Urlaubsreise fortsetzen, allerdings mit deutlich
eingeschränktem Budget.
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